Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)
- 1. Allgemeines
Der Begriff Schilliger Holz steht für die wirtschaftliche Einheit der vier rechtlich getrennten Firmen Schilliger Holz AG, Schilliger Holz-Industrie AG, Schilliger Sägewerk AG und Schilliger Bois SAS. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteile sämtlicher zwischen den vier genannten Firmen und ihren Kunden abgeschlossenen Verträge, in denen auf diese AVB verwiesen wird über das gesamte Verkaufssortiment. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Form.
- 2. Preise
Sämtliche Preislisten sind freibleibend. Die kurzfristige Anpassung der Preise an veränderte Marktbedingungen ohne vorherige Ankündigung bleibt vorbehalten. Die aktuellen Preislisten ersetzen alle bisherigen. Kleinmengen unter Fr. 500 Warenwert unterliegen speziellen Bedingungen. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht inbegriffen.
- 3. Mengenabweichung
Die Bestellmenge wird bestmöglichst eingehalten. Produktionsbedingte Überlieferungen in kleinem Ausmass gehen ohne spezielle Vereinbarung zulasten des Bestellers.
- 4. Lieferkonditionen
Abgeholt ab Werkplatz Küssnacht / Perlen inkl. Staplerverlad. Transporte werden unabhängig der gelieferten Menge nach Destination (Lieferort) verrechnet. Der Ablad erfolgt bauseits oder gegen Verrechnung der Anzahl Hübe.
Wartezeiten werden nach Stunden verrechnet. Montagehilfen sind nur beschränkt möglich und werden nach Aufwand verrechnet. Für Zwischenablade auf versch. Baustellen werden Zwischenablade verrechnet. Kosten für Spezialfahrzeuge und Sonderbewilligungen gehen zu Lasten des Bestellers, auch wenn sie in der Offerte nicht erwähnt sind. Die Zufahrt für Fahrzeuge bis 2.50 m Breite muss gewährleistet sein.
- Liefertermine
Die Liefertermine werden so genau wie möglich mitgeteilt und sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Terminen sind ausgeschlossen.
- 6. Liefereinstellung
Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, kann Schilliger Holz vorbehaltlich weitergehender Ansprüche jegliche weitere Lieferungen an den Kunden einstellen.
- 7. Transporthaftung
Die Ware reist stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
- 8. Beratung
Hinweise, Vorschläge und Beispiele in unseren Publikationen und von unserem Personal erfolgen unentgeltlich und ohne Gewähr, in der Regel auch ohne Berücksichtigung ausserordentlicher mechanischer, physischer oder chemischer Beanspruchungen. Sie entsprechen unseren heutigen Erkenntnissen und beziehen sich auf Fälle, wie sie in der Praxis häufig vorkommen.
Statische Bauteilbemessungen werden gegen Aufwandverrechnung zur Verfügung gestellt. Die in Offerten erwähnten Querschnitte beruhen auf Vordimensionierungen und ohne Berücksichtigung von Anschlüssen. Vor der Ausführung ist die Dimensionierung nochmals zu prüfen.
Abbundarbeiten und Zuschnitte werden aufgrund von Plänen des Unternehmers ausgeführt. Die Planunterlagen sind uns in Form von Cadwork- oder dxf-Files rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Fehlende Planunterlagen werden gegen Aufwandentschädigung erstellt und zur Kontrolle dem Auftraggeber zugestellt. Fehlerhafte Abbundarbeiten aufgrund von nicht erkannten Planfehlern gehen zu Lasten des Käufers.
- 9. Qualitätsbestimmungen
Das Holz für die Produktepalette der Schilliger Holz wird vom Rundholz bis zum fertigen Produkt in eigenen Betrieben nach festgelegten Qualitätskriterien verarbeitet. Die Schilliger Holz setzt voraus, dass der Kunde diese Qualitätskriterien und die spezifischen Merkblätter kennt.
- 10. Reklamationen / Gewährleistung, Verjährung
Mängel sind sofort nach Erhalt der Ware, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen und vor deren Verarbeitung oder Montage geltend zu machen. Nach dieser Frist gilt die Ware hinsichtlich erkennbarer Mängel als angenommen. Verdeckte Mängel sind sofort nach Entdeckung zu rügen. Liegt keine von Schilliger rechtsgültig unterzeichnete anderslautende Vereinbarung vor, gilt 1 Jahr Gewährleistungs- und Verjährungsfrist ab Lieferdatum.
Die Gewährleistung für oberflächenbehandelte Produkte erlischt, sofern der Kunde die vom Farblieferanten empfohlenen Behandlungen und Unterhaltsarbeiten unterlässt oder die Oberflächen mechanisch beschädigt oder überbeansprucht, soweit der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel keinen Zusammenhang mit unterlassenen Massnahmen oder mechanischen Beanspruchungen hat.
- 11. Ansprüche bei Mängeln
Sind Mängel vorhanden, verpflichtet sich Schilliger Holz, diese entweder innerhalb angemessener Frist zu beheben oder andere, mängelfreie Ware zu liefern. Mängelbehebungen durch den Kunden mit Kostenfolge für die Schilliger Holz dürfen erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter erfolgen. Stundenansätze und Kostendach müssen vor der Mängelbehebung schriftlich festgelegt werden. Die Schilliger Holz behält sich das Recht vor, Mängel selber oder durch Dritte beheben zu lassen. Für solche Arbeiten ist der Schilliger Holz die erforderliche Zeitspanne für die Behebung zur Verfügung zu stellen. Ohne Berücksichtigung dieser Vorbehalte werden allfällige Forderungen abgelehnt oder nach unseren Berechnungen vergütet.
- Ausschluss weitergehender Haftung
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen, sofern der Kunde Schilliger Holz nicht Absicht oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Schäden an angrenzenden Bauteilen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Die Haftung für Hilfspersonen ist ausgeschlossen.
- 13. Warenrücknahme
In der Regel wird keine Ware zurückgenommen. Im Ausnahmefall wird unbeschädigte und nicht weiterverarbeitete Ware unter Abzug von 20% Verwaltungskosten gutgeschrieben. Sonderanfertigungen und oberflächenbehandelte Waren werden nicht zurückgenommen.
- 14. Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, ist die Rechnung innerhalb von 30 Tagen ab Fakturadatum netto zu begleichen. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachbelastet. Erfolgt die Zahlung nicht innert 30 Tagen, belasten wir einen Verzugszins in Höhe des für Schilliger Holz gültigen Bank-Kontokorrent-Zinssatzes der Schwyzer Kantonalbank. Für den Fall, dass Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden entstehen, behält sich Schilliger Holz vor, Sicherheiten oder Vorauszahlungen zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass der Kunde daraus Schadenersatzansprüche erheben kann.
- 15. Eigentumsvorbehalt
Schilliger Holz behält sich das Eigentumsrecht an der Lieferung bis zu ihrer vollständigen Zahlung vor und ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt ohne weitere Mitwirkung des Kunden im Register eintragen zu lassen. Durch Verarbeitung der gelieferten Ware zu einer neuen Sache erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht.
- 16. Gerichtsstand, Copyright
Gerichtsstand für jede Art von Verfahren ist für beide Parteien Küssnacht am Rigi. Es gilt Schweizer Recht.
Copyright by Schilliger Holz. Alle Rechte vorbehalten. Alle aufgeführten Waren- und Produktionsbezeichnungen unterliegen den gesetzlichen Copyright-Bestimmungen.
Küssnacht, Juli 2013